Honorar
Die Honorare von Rechtsanwälten richten sich nach den gesetzlichen Gebührenordnungen, insbesondere dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die dort geregelten Gebühren dürfen in gerichtlichen Angelegenheiten durch uns nicht unterschritten werden.
Wir bieten in geeigneten Fällen individuelle Honorarvereinbarungen an.
Eine gebührenbegrenzte Erstberatung ist jederzeit möglich.
Kostentransparenz ist uns wichtig.